§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die Teilnahme an Kursen, Seminare, Workshops, Gruppen- und Einzeltraining sowie freies Training.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Der Ort, Zeit und die Durchführung der Ausbildungseinheiten wird den Hundehaltern rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt.
Die sonstigen vertraglich vereinbarten und zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen der Angebote im Internet und/oder sonstiger schriftlicher oder mündlicher Art.
Die Hundeschule behält sich ausdrücklich vor, in angemessenem Umfang kleine Änderungen der Leistungsbeschreibungen und Terminen aus sachlichen und individuellen Gründen vorzunehmen. Hierüber werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert.
§ 3 Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Hunden ist nur gestattet, wenn der Hund über eine gültige Tollwutimpfung verfügt keine ansteckenden Krankheiten hat und der Hundehalter eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Dieses ist auf Anforderung nachzuweisen.
Die Nutzung und Benutzung jeglicher Arten von Hilfsmitteln, die dem Tier Schmerzen zufügen können, sind ausdrücklich untersagt.
Insbesondere die Nutzung und Benutzung von Würge- und Stachelhalsbändern sowie Stromreizgeräten ist ausdrücklich verboten. Dies gilt auch für Zughalsbänder ohne Stopp- Funktion.
Die Hundeschule behält sich ausdrücklich vor, Hund und/oder Halter von Trainingseinheiten oder dem Training insgesamt auszuschließen.
§ 4 Vertrag/Anmeldung
Die Anmeldung zu einen Kurs, Lehrgang, Seminar oder Workshop und/oder Einzelstunde erfolgt telefonisch, per Mail, WhatsApp oder persönlich und ist für beide Vertragspartner bindend. Dies gilt auch für die Teilnahme an Gruppenstunden.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Die anfallenden Teilnehmergebühren für Lehrgänge, Seminare und Workshops sind zu Beginn des Kurses zu entrichten.
Die Teilnehmergebühr für Einzeltraining ist nach Beendigung des Trainings in bar zu entrichten. Für die Teilnahme an Gruppenstunden oder auch freies Training werden Gruppenkarten erworben. Diese sind dem jeweiligen Hund zugeordnet und nicht auf andere Hundehalter übertragbar. Beendet der Hundehalter das Training, so werden bereits gezahlte und nicht verbrauchte Teilnehmergebühren nicht erstattet.
§ 6 Rücktritt
Ein vereinbarter Termin zur Einzelstunde insbesondere eines Hausbesuchs (telefonisch, per Mail oder persönlich) verpflichtet beide Vertragsparteien zum pünktlichen Erscheinen. Der Teilnehmer kann bis maximal 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin diesen absagen oder verschieben (telefonisch, per E-Mail oder persönlich) ohne, dass dieser berechnet wird.
Ansonsten ist die hierfür fällige Teilnehmergebühr zu entrichten.
Die Anmeldung zu Kursen, Seminaren und Workshops (telefonisch, per E-Mail oder persönlich) ist für beide Seiten verbindlich. Bei einem Rücktritt von dieser Veranstaltung, der ausschließlich schriftlich erfolgen muss, fallen die folgenden Teilnehmergebühren an:
- bis 4 Wochen vor der Veranstaltung fallen keine Gebühren an.
- weniger als 4 und höchstens 2 Wochen vor der Veranstaltung sind 50% der Kursgebühren zu entrichten
- weniger als 2 Wochen und höchstens 1 Woche vor der Veranstaltung sind 75% der Kursgebühren zu entrichten
- weniger als 1 Woche vor der Veranstaltung ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
Sofern sich ein Ersatzteilnehmer findet, der die Teilnehmergebühr zahlt, entfällt die Zahlungsverpflichtung für den zurückgetretenen Teilnehmer.
Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. Bereits geleistete Zahlungen werden bei versäumter Inanspruchnahme nicht erstattet.
Die Anmeldung zu Gruppenstunden kann telefonisch, schriftlich per Mail oder WhatsApp erfolgen.
§ 7 Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen (Seminare. Kurse, Einzeltraining, Gruppentraining, Workshops usw.) sowie die Benutzung der Geräte für Hund und Halter und das Betreten des Hundeplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Für Unfälle von Personen und/oder Hunden wird nicht gehaftet.
Bei Rangeleien und/oder Kämpfen unter den Hunden haftet der jeweilige Halter des Hundes bei Verletzungen des Hundes und/oder des Halters.
Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.
Verunreinigungen durch den Hund, die innerhalb und auch außerhalb des Trainingsgeländes erfolgen, sind vom Tierhalter unverzüglich zu beseitigen. Der Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden.
Die Hundeschule als Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Hundeschule haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunde herbeigeführt werden.
§ 8 Mitwirkungspflicht
Der Halter des Hundes verpflichtet sich, die jeweiligen Trainer über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit oder sonstige Auffälligkeiten des Hundes umfassend zu informieren.
Werden vom Hundehalter Übungen mit dem Hund ohne Leine verlangt, so hat er dies abzulehnen, wenn er sich über die Reaktionen seines Hundes nicht sicher sein kann. Auch bei Übungen, die ohne Leinenführung stattfinden, haftet ausschließlich der Hundehalter für hierbei eventuell entstehende Schäden. Dies gilt für Schäden am Hund und auch am Mensch.
Jeder Teilnehmer ist im Interesse eines reibungslosen Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen der verantwortlichen Trainer der Hundeschule Folge zu leisten.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind sofort unter der Angabe der Umstände, des Hergangs und des entstandenen Schadens den Trainern zu melden. Nach Beendigung der Veranstaltung sind jegliche Ansprüche, die nicht rechtzeitig angezeigt wurden, ausgeschlossen.
§ 9 Film- und Fotoaufnahmen
Die Teilnehmer erklären ausdrücklich ihre Zustimmung zur Verwendung und Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen ihres Tieres und ihrer Person, die während der Veranstaltung erstellt wurden. Die Hundeschule verpflichtet sich, die Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen ausschließlich auf die inhaltliche Gestaltung von Fachpublikationen, Fachbüchern, Lehr- und Schulungsmaterial zu beschränken. Die Teilnehmer verzichten auf die Geltendmachung jedweder Vergütung.
Film- und Fotoaufnahmen durch Teilnehmer während des Trainings sind nur nach vorheriger Absprache mit der Hundeschule und den sich auf dem Film- und Fotomaterial befindlichen Personen gestattet.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sei oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Maintal. Soweit gesetzlich zulässig, ist das für Maintal zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Datenschutzerklärung gemäß DSGVO
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Stand: Januar 2020